Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende, deren Arbeits- oder Ausbildungsstätte sich in Berlin befindet, unabhängig vom Alter ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für Bildungszwecke. Sie können innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Jahren 10 Arbeitstage frei bekommen. Die bis zu 25-jährigen können sogar 10 Arbeitstage in einem Kalenderjahr für Bildungsurlaub beanspruchen.
Bildungsurlaub kann unter bestimmten Bedingungen für unsere Lehrgänge: Schweißfachmann, Schweißtechniker und Schweißfachingenieur in Anspruch genommen werden.
Für weitere Informationen: www.berlin.de/bildungsurlaub