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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung SLV Berlin-Brandenburg
Schweißtechnik - WeiterbildungschweißenSchweißtechnik Indrustrie

Unternehmen

Mit der Abteilung Qualitätssicherung nimmt die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, NL SLV Berlin-Brandenburg im Rahmen der ihr von den jeweils zuständigen Stellen erteilten Anerkennungen und Akkreditierungen sowohl hoheitliche Aufgaben für die geregelten Bereiche als auch für die nicht geregelten Bereiche wahr. 

Die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, NL SLV Berlin-Brandenburg ist Kooperationspartner der DVS ZERT GmbH. Darüber hinaus ist die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, NL SLV Berlin-Brandenburg eine Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte nach der Bauregelliste der Landesbauordnung. 

Für folgende Bereiche bieten wir Ihnen vielfältige Dienstleistungen in unterschiedlichen Anwendungsgebieten an:

Geregelte Bereiche

DIN EN 1090-1 (WPK), DIN EN 1090-2 (Stahlbau), DIN EN 1090-3 (Aluminiumbau)

Alle Hersteller von tragenden Bauteilen müssen sich auf die neue DIN EN 1090ff einstellen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 17.12.2010. 

Im Bundesanzeiger ist die Norm seit dem 16.02.2011 veröffentlicht.

Mit dem Übergang von den uns vertrauten nationalen Ausführungsnormen DIN 18800-7 (Stahlbau) / DIN V 4113-3 (Aluminiumbau) zur neuen europaweit geltenden EN 1090ff ist ein technisches Regelwerk geschaffen worden, das in Europa akzeptiert wird. 

Die nach EN 1090ff hergestellten Produkte müssen mit dem  CE-Kennzeichen gekennzeichnet und deklariert werden. Voraussetzung dafür ist die zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach EN 1090-1. 

Seit 01.07.2013 ist die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 - Europäische Bauproduktenverordnung verbindlich und in diesem Zusammenhang die DVS ZERT GmbH als Zertifizierungsstelle akkreditiert.

Als Kooperationspartner der DVS ZERT GmbH führt die GSI-Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, Niederlassung SLV Berlin-Brandenburg die Betriebsprüfung in den Unternehmen mit über DVS ZERT GmbH anerkannten Betriebsprüfern durch:

  • Erstinspektion des Werkes und des Systems der WPK und
  • Laufende Überwachung und Beurteilung des Systems der WPK.

Anliegend finden Sie die Antragsunterlagen für die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch die DVS ZERT GmbH. 

(Hinweis: Im Antrag/Auftrag lfd. Nr. 1 und 4 für DIN EN 1090 ausfüllen).

Bitte beachten Sie auch die DIN EN 1993-1-8/NA (Nationaler Anhang / National festgelegte Parameter / Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten / Teil 1-8: Bemessung von Anschlüssen).

DIN EN 15085-2 Schienenfahrzeugbau

Zertifikat zum Schweißen von Schienenfahrzeugen und Schienenfahrzeugteilen

Das Schweißen metallischer Werkstoffe bei der Herstellung und Instandsetzung von Schienenfahrzeugen und Schienenfahrzeugteilen setzt vom ausführenden Unternehmen ein Zertifikat zum Schweißen nach DIN EN 15085-2 voraus. 

Mit Wirkung zum 01.01.2015 wird die Zertifizierung nach DIN EN 15085-2 durch die DVS ZERT GmbH (notifizierte Stelle: NB 2451) durchgeführt. 

Alle von der GSI mbH bereits ausgestellten und in ihrer Gültigkeitsdauer über dieses Datum hinausgehenden Zertifikate behalten selbstverständlich auch weiterhin ihre Gültigkeit. Die jährliche Überwachung sowie die Durchführung notwendiger Änderungen erfolgt hier noch durch die GSI mbH. 

Alle Erstzertifizierungen und Rezertifizierungen ab dem 01.01.2015 führt die GSI-Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, Niederlassung SLV Berlin-Brandenburg als Kooperationspartner der DVS ZERT GmbH in den Unternehmen mit über DVS ZERT GmbH anerkannten Betriebsprüfern durch. Die Zertifikate werden durch die DVS ZERT GmbH ausgestellt. Die jährlichen Überwachungen werden dann über die GSI mbH, NL SLV Berlin-Brandenburg als Kooperationspartner der DVS ZERT GmbH durchgeführt.

DIN EN ISO 17660 Betonstahlschweißen

Bescheinigung zum Schweißen von Betonstahl 

Das Schweißen von Betonstahl (z.B. B 500 B) erfordert auf Grund der äußeren Form und der unterschiedlichen Herstellungsarten der Betonstähle eine besondere Handfertigkeit und ein spezielles Fachwissen. Ein Schweißbetrieb, der Schweißarbeiten an Betonstählen in der Werkstatt oder auf der Baustelle im bauaufsichtlichen Bereich ausführt, benötigt einen Nachweis der Eignung zum Schweißen nach DIN EN ISO 17660 Teil 1 für tragende Schweißverbindungen oder Teil 2 für nichttragende Schweißverbindungen gegenüber einer anerkannten Stelle. 

Die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, NL SLV Berlin-Brandenburg, als anerkannte Stelle für Metallbauten im bauaufsichtlichen Bereich, führt in dem Unternehmen eine Betriebsprüfung durch, um festzustellen, ob die besonderen Anforderungen an den Schweißbetrieb nach DIN EN ISO 17660 erfüllt sind. 

Bei Erfüllung der betrieblichen Anforderungen stellen wir dem Unternehmen eine Bescheinigung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660 aus. Die Gültigkeit der Bescheinigung ist auf eine Geltungsdauer von maximal 3 Jahren begrenzt. 

Werden Betonstähle an Stahlkonstruktionen angeschlossen und verschweißt, so muss der Betrieb auch ein gültiges Schweißzertifikat nach EN 1090-2 sowie das zugehörige Zertifikat für die werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1 besitzen. 

DIN EN ISO 17660:

DIN EN ISO 17660

DIN 2303

Herstellerqualifikation zum Schweißen, Hartlöten und thermischen Spritzen von wehrtechnischen Produkten 

Seit dem 01.05.2007 ist für das Schweißen, Hartlöten und thermische Spritzen an wehrtechnischen Produkten DIN 2303:2007-02 verbindlich. 

Die DIN 2303 gliedert sich bezüglich der Herstellerqualifikation in folgende 4 Klassen: 

  • Q 1 - Wehrtechnisches Produkt mit allgemeinen Anforderungen 
  • Q 2 - Wehrtechnisches Produkt mit besonderen Anforderungen 
  • Q 3 - Wehrtechnisches Produkt mit Panzerungsfunktion 
  • Q 4 - Wehrtechnisches Produkt mit Luftfahrttauglichkeit 

Die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, NL SLV Berlin-Brandenburg ist vom WIWeB als Leitstelle benannt und ist zugleich "Anerkannte Stelle" für die Durchführung von Betriebsprüfungen zur Erteilung von Bescheinigungen über die Herstellerqualifikation nach DIN 2303 für die Klassen Q 1, Q 2 und Q 4. Bei Erfüllung der betrieblichen Anforderungen wird dem Unternehmen eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen, Hartlöten und thermischen Spritzen von wehrtechnischen Produkten nach DIN 2303 für die beantragte Klasse ausgestellt. Die Gültigkeit dieser Bescheinigung ist auf eine Geltungsdauer von maximal drei Jahren begrenzt. 

Ein Informationsblatt zur DIN 2303 und das Online-Register DIN 2303 steht Ihnen unter www.din2303.de zur Verfügung sowie die A-Z-Sammlung.

Download DIN 2303:

Nichtgeregelte Bereiche

DIN EN ISO 3834

Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834

Schweißtechnische Qualitätsanforderungen finden Anwendung sowohl in den verschiedenen Regelwerken als auch in vertraglich vereinbarten Festlegungen und Kundenforderungen. 

Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834-2 (umfassende Qualitätsanforderungen) oder nach DIN EN ISO 3834-3 (Standard-Qualitätsanforderungen) erfolgt durch die DVS ZERT GmbH. 

Als Kooperationspartner der DVS ZERT GmbH führt die GSI-Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, Niederlassung SLV Berlin-Brandenburg die Betriebsprüfung in den Unternehmen mit über DVS ZERT GmbH anerkannten Betriebsprüfern durch.

DIN EN ISO 9001

Qualitätsanforderungen nach ISO 9001

Schweißtechnische Qualitätsanforderungen finden Anwendung sowohl in den verschiedenen Regelwerken als auch in vertraglich vereinbarten Festlegungen und Kundenforderungen. 

Mit einem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 können Betriebsstrukturen und Arbeitsabläufe, die zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität und zum Nachweis eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems dienen, zertifiziert werden. 

Als Kooperationspartner der DVS ZERT GmbH führt die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH, Niederlassung SLV Berlin-Brandenburg die Auditierung in den Unternehmen mit über DVS ZERT GmbH anerkannten Auditoren durch. Die Zertifizierung erfolgt durch die DVS ZERT GmbH.

SCC Sicherheits Certifikat Contractoren

Wer sollte sich zertifizieren lassen? 

Die Zielgruppe für das SCC-Verfahren sind "Kontraktoren für technische Dienstleistungen", d.h. Handwerksunternehmen, die regelmäßig aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags auf dem Werkgelände der Mineralölindustrie bzw. der chemischen Industrie tätig sind. In der Regel handelt es sich um Bauunternehmen (Hoch- und Tiefbau) sowie Installationsfirmen. 

Kriterien für eine Zertifizierung 

Bei der SCC-Zertifizierung wird zwischen 2 Zertifikaten unterschieden: 

SCC*="eingeschränktes" Zertifikat

Das eingeschränkte Zertifikat beurteilt die Aktivitäten und Maßnahmen für das Arbeitssicherheitsmanagement direkt am Arbeitsplatz. Es ist in der Regel für kleine Unternehmen bestimmt, die weniger als 35 Mitarbeiter beschäftigen. 

SCC**="uneingeschränktes" Zertifikat

Das große SCC-Zertifikat SCC** benötigen Unternehmen mit mehr als 35 Mitarbeitern und Betriebe, die als Generalunternehmer (Hauptkontraktoren) auftreten und weitere Subkontraktoren beauftragen. 

Die Zertifizierung basiert auf einer Fragen- und Prüfliste aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltmanagement. Das Hauptgewicht der Fragen liegt auf den Punkten Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dabei werden so gut wie alle gängigen Elemente der betrieblichen Arbeitssicherheit abgedeckt. Der Bereich Umweltschutz ist mehr allgemein gehalten und stellt keine Konkurrenz zu den bestehenden Umweltschutzmanagement-Normen dar. 

Die Checkliste besteht aus 36 Fragen, wovon 34 Pflichtfragen sind, die mit zwei Sternen (**) gekennzeichnet sind. 

An die Zertifikatsvergabe werden strenge Bewertungsmaßstäbe gestellt. Ein Kriterium ist beispielsweise die Unfallhäufigkeit. Die Unfallhäufigkeit UH (Anzahl Unfälle x 106/Arbeitsstunden) muss kleiner als 40 sein. Bei der Berechnung werden UH Unfälle mit einem Ausfalltag zugrunde gelegt. Liegen die Unfallzahlen über denen der Zertifizierungsbedingungen, tritt eine Sonderregelung in Kraft. Kann ein Unternehmen nachweisen, dass seine HU unter dem Durchschnitt der von seiner Berufsgenossenschaft zuletzt ermittelten liegt, dann kann das Unternehmen das SCC-Zertifikat mit Auflagen erhalten. 

Die Zertifizierung erfolgt durch die DVS ZERT GmbH. Mit der Zertifizierung wird bestätigt, dass das Unternehmen ein Sicherheitssystem (auf hohem Standard) eingeführt hat und aktiv bleibt. Das Zertifikat erfüllt die Forderungen der SCC-Checkliste und gewährleistet dem Auftraggeber eine sicherheits- und umwelttechnisch korrekte Auftragsausführung.

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