Von überragender Bedeutung für eine gute und fundierte Ausbildung ist ohne Zweifel das eingesetzte Lehrpersonal. Um den hohen Standard an DVS-Bildungseinrichtungen aufrecht zu erhalten, dürfen in diesen Einrichtungen nur qualifizierte und zertifizierte Ausbilder eingesetzt werden. Die Anforderungen für die Zertifizierung von Schweißwerkmeistern und Schweißlehrern sind über die Richtlinie DVS 1158 im einzelnen festgelegt. Die Zertifizierung hat eine Gültigkeit von maximal drei Jahren und kann bei Erfüllung der Anforderungen beantragt werden. Im Zuge des Besuchs der Fortbildung für DVS-Schweißwerkmeister und DVS-Schweißlehrer ist die Zertifizierung eingeschlossen.